Einstieg und Therapieverlauf

Wenn Sie sich nach unserem Telefonat oder auch einer eventuellen Bedenkzeit danach, eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können und terminliche Möglichkeiten gegeben sind, können wir erste Termine vereinbaren. Diese ersten Sitzungen sind probatorisch, sie dienen also dem weiteren gegenseitigen Kennenlernen und bilden die Grundlage für eine auf Ihre Belange zugeschnittene Therapieplanung. Während dieser ersten Termine stellen wir daher die für die Klärung und Diagnostik wichtigen Informationen Ihrer Biographie, Ihre persönlichen Entwicklungsziele und Wünsche in den Mittelpunkt. Zugleich geben Ihnen diese Sitzungen die Möglichkeit, Ihre ersten Eindrücke zu überprüfen und zu erwägen, ob Sie sich in den Gesprächen mit mir und mit meinem therapeutischen Vorgehen gut aufgehoben fühlen.

Wie schon bei den angeführten probatorischen Terminen, so werden auch alle weiteren frei zwischen uns vereinbart, so dass diese möglichst günstig zu Ihrer Wochenplanung passen. Zumeist empfehlen sich zunächst kürzere – beispielsweise wöchentliche oder 14-tägliche – Zeitabstände, die dann Ihrem Bedarf folgend ausgedehnt werden können. In dieser Phase strebt die Zusammenarbeit mittels verhaltenstherapeutischer und gesprächspsychotherapeutischer Methoden das Erreichen Ihrer Entwicklungsziele an.

Der Zeitpunkt für den Abschluss unserer Zusammenarbeit ergibt sich aus der Frage, wann Sie sich mit dem Umfang der erreichten Therapie- und Entwicklungsziele wohl und sicher fühlen. Meist haben die letzten Sitzungen vorbeugende Zielsetzungen, die auf die Zeit nach der therapeutischen Begleitung vorbereiten und Ihre Sicherheit im Leben mit den neu erlangten Denk- und Handlungsstrukturen untermauern sollen.

Schweigepflicht und Umgang mit Informationen

Sämtliche Informationen, die während der Sitzungen oder in deren Umfeld zugänglich werden, unterliegen der Schweigepflicht. Dies umfasst bereits die Tatsache, dass Sie sich bei mir in Beratung oder Therapie befinden oder befanden.

Die Wahrnehmung Ihrer Therapie- oder Beratungssitzungen wird weder Ihren (Kranken-)Versicherern, noch für eventuelle Arbeitgeber aktenkundig. Somit besteht für Sie die Sicherheit, nicht therapiebedingt in eine erhöhte Risikogruppe eingestuft zu werden und eventuelle Nachteile bei zukünftigen Versicherungsabschlüssen oder Verbeamtungsvorgängen zu erfahren. Dies ist einer der Vorteile, der sich für Sie aus dem Zusammenhang ergibt, wenn Sie sich als sogenannte Selbstzahler:in und nicht durch die Kostenübernahme eines Versicherungsträgers in Therapie oder Beratung begeben.